Mundschutz bedrucken lassen mit Logos

Kein anderer Werbeartikel zeigt in Zeiten von Corona mehr, wie sehr Sie sich um Ihre Kunden und Mitarbeiter sorgen, als ein bedruckter Mundschutz. Wenn Sie den mit Ihrem Logo bedruckten Mundschutz selbst gestalten, wird er zu einem praktischen täglichem Utensil für Ihre Kunden und Mitarbeiter. Alle Masken sind auch ohne Bedruckung erhältlich.

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Mundschutz bedrucken lassen mit Logos

Kein anderer Werbeartikel zeigt in Zeiten von Corona mehr, wie sehr Sie sich um Ihre Kunden und Mitarbeiter sorgen, als ein bedruckter Mundschutz. Wenn Sie den mit Ihrem Logo bedruckten Mundschutz selbst gestalten, wird er zu einem praktischen täglichem Utensil für Ihre Kunden und Mitarbeiter. Alle Masken sind auch ohne Bedruckung erhältlich.

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Welchen Mundschutz gibt es?

Anders als die Stoffmasken und Schutzvisiere sind die medizinischen Atemschutzmasken in Schutzklassen unterteilt, die sich u. a. nach Einsatzbereich, maximaler Leckage (Undichtigkeitsstellen), Filterleistung und Ausstattung unterscheiden. Wir führen außer den FFP3-Atemschutzmasken, die der höchsten Schutzklasse entsprechen und medizinischem Personal auf Intensivstationen vorbehalten sind, sowie einigen ausländischen Klassen alle Arten von Schutzmasken:

Was ist bei Atemschutzmasken zu beachten?

  • Nur für mehrfache Verwendung geeigneten Mundschutz nach dem Waschen (60 Grad) wiederverwenden
  • Enganliegender Sitz und Wechsel bei Feuchtigkeitsbildung
  • Weiterhin an Handhygiene, Abstandsregeln und Husten- und Nies-Etikette festhalten
  • Bei medizinischen Atemschutzmasken-Werbeartikeln: korrekte Zertifizierung mit CE-Zeichen, Prüflaborziffer und Normnennung

Wie gut schützen Werbegeschenk-Atemschutzmasken?

Je nach Schutzklasse schützen die Atemschutzmasken bis zu 99 Prozent vor Feinstaub, gesundheitsschädlichen Stoffen, luftübertragbaren Bakterien, Sporen und Viren. Um als Privatperson optimal vor Corona und anderen Viruserkrankungen geschützt zu sein, sollten Sie zu den Schutzklassen FFP2 oder KN95 greifen und weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Für den täglichen Gebrauch von Menschen, die nicht der Risikogruppe angehören, reicht in der Regel ein Mundschutz als OP-Maske oder Stoffmaske. Schutzvisiere schützen neben Mund und Nase auch die Schleimhäute der Augen und bestehen aus einem durchsichtigen Kunststoffschild mit einstellbarem Kopfband. Ein Visier-Werbegeschenk ersetzt zwar keinen Mundschutz und wird auch nicht als vorschriftsmäßig anerkannt, ist aber eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative für viele Situationen, in denen keine Maske vorgeschrieben ist, und somit ein beliebtes Werbegeschenk – nicht nur für die Corona-Risikogruppe.

Kann ein Mundschutz wiederverwendet werden?

Besonders die Außenseite des Mundschutzes birgt laut dem RKI ein signifikantes Infektionsrisiko beim erneuten Aufsetzen durch eine Kontamination im Gesicht. Das RKI empfiehlt daher, u. a. beim Ab- und wieder Aufsetzen der Maske unbedingt darauf zu achten, dass die Hände und die Außenseite der Maske nicht mit Nase, Mund und Augen in Berührung kommen, bevor die Möglichkeit einer gründlichen Handreinigung oder Desinfektion besteht. Nach dem Absetzen sollte der Mundschutz trocken an der Luft aufbewahrt werden. Niemals sollte der Mundschutz einer anderen Person getragen werden, bevor diese ausreichend gereinigt wurde – auch nicht die von Familienangehörigen und Partnern! Benutzte Einweg-Masken wie OP-Masken oder FFP-Masken dürfen nicht desinfiziert werden, da dies die Funktionalität des Mundschutzes einschränken kann. Hier gibt es die Möglichkeit einer ausreichend langen Hitzebehandlung bei 60 Grad, die ausreicht, um Coronaviren zu töten.

OP-Masken und FFP-Mundschutz dekontaminieren

Bei Einmalmasken ist es verführerisch, sie einfach in der Tasche zu behalten und mehrere Tage zu nutzen. Das birgt aber das Risiko, sich durch eine kontaminierte Außenfläche zu infizieren oder keine ausreichende Schutzwirkung mehr zu erhalten, da ab dem zweiten Tragen die Schutzwirkung nachlässt. Solange die Einmalmasken allerdings nicht durchfeuchtet, verschmutzt oder beschädigt sind, können Sie den Mundschutz auch nochmals nutzen.Die beste Möglichkeit, Einmalmasken zu dekontaminieren und damit auch Ressourcen zu schonen, ist die Hitzebehandlung. Masken ohne metallische Elemente, also ohne Nasenbügel und ohne Kunstfaserstoffe, dürfen einfach und unkompliziert in die Mikrowelle. Mit Metallbügel oder Kunststofffasern könnte es zu Funken oder Brand kommen. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Maske im Backofen zu sterilisieren. OP-Masken und FFP-Masken sollten 30 Minuten bei 65–70 Grad Celsius gebacken werden. Das geht allerdings nur bei CE-zertifizierten Atemschutzmasken. Glücklicherweise erfüllen alle unsere Masken diesen Standard.

Mundschutz aus Stoff reinigen

Mundschutze aus Baumwolle und Polyester sowie Masken aus Baumwolle-Polyestergemisch oder Mikrofaser sind einfach zu reinigen. Eine Runde bei 60 Grad mit Vollwaschmittel in der Waschmaschine und vollständiges Trocknen im Anschluss (an der Luft oder im Trockner) reicht völlig aus. Ein Stoffmundschutz darf, wie die Einmalmaske, in der Mikrowelle oder im Backofen dekontaminiert werden. Auch beim langen Bügeln mit hohen Temperaturen werden Viren abgetötet. Unangenehme Gerüche bleiben hierbei allerdings erhalten.

Wo ist das Tragen eines Mundschutzes vorgeschrieben?

Das Tragen von Mundschutzmasken ist in bestimmten Arealen des öffentlichen Lebens vorgeschrieben. Plätze und belebte Straßen mit Maskenzwang sind in jeder Stadt ausgewiesen. In vielen Unternehmen besteht außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes eine Maskenpflicht. Überall in Deutschland gilt eine Maskenpflicht:

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln (Nah- und Fernverkehr)
  • in öffentlichen Einrichtungen wie Behörden
  • beim Einkaufen in Läden, Geschäften und bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen
  • bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • an allen Orten, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen
  • in Schulen ab der 7. Klasse (ändert sich öfter) sowie allen anderen Bildungseinrichtungen
  • an allen Orten, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (Treppenhäuser etc.)

Welche Strafen drohen, wenn man ohne Mundschutz erwischt wird?

Wird man ohne Maske, nur mit einem Gesichtsvisier oder bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes ohne Maske erwischt, zieht das hohe Strafen nach sich und gefährdet die eigene Gesundheit wie auch die der Mitmenschen. Die Strafen für die fehlende oder nicht korrekt aufgesetzte Maske liegen zwischen 100 und 150 Euro. Wird der Mindestabstand ohne Maske nicht eingehalten, sind sogar zwischen 100 und 400 Euro fällig (Änderungen vorbehalten). Beim Ausbruch eines Corona-Hotspots im eigenen Unternehmen können Quarantänemaßnahmen Teile des Betriebs oder schlimmstenfalls auch die ganze Firma lahmlegen. Sie sehen: Einen Mundschutz zu bedrucken und als Werbeartikel zu nutzen, befriedigt eine hohe Nachfrage und Nötigkeit.

Mundschutz: auch unbedruckt mit Werbewirkung

Ob Sie die Mundschutzmaske bedruckt verschenken oder die Masken in unserem Sortiment – egal welcher Art – unbedruckt zum Werbegeschenk machen, Sie erzielen einen nachhaltigen Werbeeffekt. Masken versprechen Schutz, und wenn Ihre Mitarbeiter und Kunden von Ihnen mit kostenlosen Mundschutzmasken versorgt werden, bleibt dies im Gedächtnis und ruft positive Assoziationen hervor, die Ihrem Firmenimage zugutekommen. Sie erhalten alle Masken unseres Mundschutzsortiments auch unbedruckt.

So bestellen Sie Ihren Mundschutz Die Auftragsabwicklung von Atemschutzmasken aller Arten ist mit oder auch ohne Druck sehr einfach und transparent:

  1. Da der im Shop ausgewiesene Maskenpreis in der Regel die Kosten für den Druck nicht beinhaltet, fragen Sie am besten die Maske mit der von Ihnen gewünschten Stückzahl und Werbeanbringung über unser Kontaktformular oder unsere E-Mail Adresse mail@valk-werbung.de an.
  2. Sie erhalten von einem unserer Mitarbeiter ein individuelles und unverbindliches Angebot. Das Angebot beinhaltet alle für Sie anfallenden Kosten.
  3. Sollte Ihnen das Angebot zusagen, schreiben Sie uns eine E-Mail und erteilen uns den Auftrag. Bitte senden Sie uns in diesem Zuge ebenfalls das gewünschte Druckmotiv (falls Bedruckung erwünscht) als vektorisierte EPS oder druckfähige PDF-Datei mit.
  4. Nach dem Eingang Ihrer Bestellung, erhalten Sie eine vorläufige Auftragsbestätigung von uns.
  5. Die Produktion erstellt einen digitalen Korrekturabzug der Ihnen zeigt, wie Ihr Mundschutz mit Ihrem Motiv veredelt aussehen wird.
  6. Sie erteilen uns die Druckfreigabe.
  7. Sie erhalten die finale Auftragsbestätigung mit der voraussichtlichen Lieferzeit. Bitte teilen Sie uns spätestens hier mit, an welche E-Mail Adresse wir Ihre Abschlussrechnung senden dürfen.
  8. Die Produktion beginnt mit der Veredelung der Masken.
  9. Nach einer Produktionszeit von ca. 10 Arbeitstagen wird die Ware versendet. Die gesamte Produktions- und Lieferzeit beträgt ca. 14 Werktage. Bitte beachten Sie, dass die Zeiten sich je nach Auftragslage verändern können.
  10. Sobald die Ware versandt ist, erhalten Sie per E-Mail die Rechnung.
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